Fachoberschulreife mit Qualifikation – von den Bundesländern geregelt
Oktober 12, 2011 | In: Studium
Gesetzlich geregelt ist die Schulpflicht nicht über das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz. Ursache dafür ist die Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer. Diese legen in ihren Landesverfassungen die entsprechenden Regelungen und Bestimmungen fest. Einheitlich sind die Bestimmungen hinsichtlich der Anmeldung und Teilnahme. So sind die Eltern verpflichtet, ihre schulpflichtigen Kinder anzumelden. Weiterhin haben sie dafür Sorge zu tragen, dass am Unterricht regelmäßig teilgenommen wird. Zuwiderhandlungen können mit Strafen belegt werden.
In den ersten vier Jahren wird in einigen Bundesländern eine Grundschule, auch als Primarstufe bezeichnet, besucht. Hier werden die Grundlagen für die späteren weiterführenden Schulen gelegt. Die Fächer Mathematik, Deutsch, Sachkunde, Sport, Musik und Kunst gehören zum Schulalltag. Ein weiterer Scherpunkt ist die Vermittlung von verschiedenen Lern- und Arbeitsmethoden. Diese werden beispielsweise mithilfe von Projektarbeiten altersgerecht umgesetzt. Teilweise wird auch schon der Englischunterricht angeboten. Dann erlernen die Kinder, meist auf spielerische Art und Weise, ihre erste Fremdsprache.
Etwa ein halbes Jahr vor dem Ende der Grundschulzeit beginnt die Wahl der geeigneten weiterführenden Schule, der sogenannten Sekundarstufe I, für das Kind. Dabei ist ein Gutachten, das von den Lehrern erstellt wird, richtungsweisend bzw. wird aufgrund der erreichten Leistungen des Kindes eine Empfehlung abgegeben. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diese Empfehlung Einspruch zu erheben. Allerdings sollte immer im Interesse des Kindes gehandelt werden. Wenn es die Leistungen für den Besuch eines Gymnasiums nicht hat, dann sollten die Eltern diese Entscheidung akzeptieren. Es gibt auch andere Möglichkeiten das Abitur zu erwerben. Als weiterführende Schulen können neben dem Gymnasium, abhängig vom Bundesland, die Gesamtschule, Oberschule, Hauptschule oder Realschule besucht werden. Abgeschlossen werden diese mit der Fachoberschulreife, die unter anderem auch als Mittlere Reife, Realschulabschluss oder Sekundarabschluss bezeichnet wird.
Eine Ausnahme bildet die Fachoberschulreife mit Qualifikation. Diese ist Voraussetzung für den Besuch einer Schulform der Sekundarstufe II. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fachoberschulen, Berufsoberschulen oder Gymnasien. Auch hier sind die Bezeichnungen und Voraussetzungen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
